Elektronotdienst - Wucherpreise !!
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Elektronotdienst - Wucherpreise !!
08.01.2009, 23:52:57
Hallo,

mir ist gerade was Schreckliches passiert......

Als ich heute um ca. 22.00 Uhr einen Kurzschluss in der Wohnung hatte und ich diesen nicht selbst beheben konnte bzw. ich den Sicherungskasten nicht öffnen konnte da ich keinen Schlüssel habe, hab ich den Elektronotdienst angerufen da ich sonst keine andere Wahl hatte.

Dies erwies sich als schwerer Fehler !

Ich rufte die Firma A.E.L Elektrik im 9. Bezirk an und in ca. 15 Minuten kam ein Angestellter vorbei um das Gebrechen zu beheben.
Es waren nur 2 Sicherungen zum Austauschen und in nicht mal 10 Minuten war dies vorbei.
Als dieser dann die Rechnung schrieb lief es mir eiskalt den Rücken runter!!!
Für 10 Minuten Arbeit verlangte dieser 372,00 Euro mit MWST!!!
Im Telefonbuch steht "KEINE WEGZEITBERECHNUNG FÜR WIEN" !!
Ich weigerte mich diesen Betrag zu bezahlen da dieser Betrag für mich nicht normal ist und telefonierte mit dem Chef dieser unseriösen Firma. Dieser bestätigte die Rechnung und meinte ich müsse alles sofort in bar zahlen oder zum Bankomaten gehen und das Geld holen und der Mitarbeiter warte solange in der Wohnung !
Schlußendlich habe ich 250 Euro in Bar bezahlt und den Rest solle ich mit Zahlschein begleichen.

Bitte sagt mir jetzt ob die Preise normal sind oder ob ich gegen diese Firma eine Beschwerde bei Konumentenschutz einreichen sollte oder sogar einen Anwalt einschalten sollte ?!
Glaubt mir ich koche vor WUT, aber leben wir noch in einer normalen Welt ?? :-(


lg
Schorsch

09.01.2009, 00:00 Uhr - Editiert von Schorsch75, alte Version: hier
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Re(2): Elektronotdienst - Wucherpreise !!
19.01.2009, 18:23:26
Ja, so wie bernhardf schreibt, geht es. Der Ablauf ist etwa so:

(1) In deinem Fall (Sicherungstausch) € 200 - € 250 zahlen, abhängig von der geschätzten Wegzeit (mehr Bargeld sollte man außerhalb eines Safes auch nicht zur Verfügung haben). Dieser Betrag sollte etwa dem ortsüblichen Preis entsprechen.
(2) Am nächsten Tag Tipps einholen hinsichtlich Vorgehensweise, besonders über den angemessenem Preis (optimal ist Anwalt; billiger sind: Freunde, Konsumentenschutz, allenfalls Innung)
(3) Zustellung einer Rechnung abwarten
(4) Gegebenenfalls die Differenz des bereits bezahlten Entgeltes auf den angemessenen Preis prompt überweisen
(5) Sollte die Rechnung überhöht sein, dann dieser deswegen widersprechen (Fax oder sicherer eingeschriebener Brief)
(6) Wird ein Zahlungsbefehl erwartet, dann bei längerer Abwesenheit diese dem Zustellpostamt mitteilen, damit die Zustellfristen gehemmt werden.
(7) Bei Zustellung eines gerichtlichen Zahlungsbefehls gegen diesen Widerspruch erheben innerhalb der 2-Wochen Frist (formloses Schreiben an das Gericht).
(8) Spätestens jetzt Anwalt mit Vertretung beauftragen

Falls Du die o.a. Vorgehensweise eingehalten hast, dann hast Du bei der Verhandlung gute Chancen, dass der Klage vom Gericht nicht stattgegeben wird. Dann zahlt das Honorar für deinen Anwalt die Gegenseite, andernfalls ist es von Dir ohne Abzug prompt zu bezahlen.

Weniger aufwändig ist natürlich, entweder vor Auftragserteilung den Preis zu erfragen, den man dann natürlich nach Durchführung des Auftrags auch bezahlen muss; oder mit Thermoschlafsack schlafen gehen.


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